Moin,
Zitat:
Zitat von qbz
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danke für den Link. Leider macht er mich nicht wirklich schlauer in der Frage wann das Persönlichkeitsrecht und wann das öffentliche Interesse überwiegt. Letztlich haben auch Schwerstkriminelle oft Persönlichkeitsrechte, die man Dopern nach den geltenden Regeln nicht gewährt.
Zitat:
Zitat von qbz
Für die Dopingtäter gelten hingegen die Forderungen der NADA, d.h. der Name des Dopers soll veröffentlicht werden.
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jep, LidlRaccer hat die geltenden Regeln ja schon
rausgesucht.
Da steht aber, dass "...die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung veröffentlichen..." soll. Davon, dass das jeder auf allen ihm zur Verfügung stehenden Kanälen in die Welt posaunen soll - aka Bashing, um das es hier ja geht - steht da nichts.
Zitat:
Zitat von qbz
Ebenfalls lässt die ausgesprochene Sperre es logischerweise nicht zu, soll sie wirksam sein, dass der Name nicht bekannt gegeben wird.
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Beispielsweise Fahrverbote oder Hausverbote (für Ladendiebe oder Hooligans) werden doch auch ohne Veröffentlichung von Namen und Details zum Tathergang durchgesetzt. Und bei dem in diesen Diskussionen schon mehrfach zitierten Alkoholfahrer finde ich das öffentliche Interesse, dass der sich nicht in ein Auto setzt, wesentlich höher.
Viele Grüße,
Christian