Zitat:
Zitat von chris.fall
Moin,
Was die eigentliche Frage dieses Threads anbelangt: Selbst Schwerstkriminelle heißen in der Berichterstattung nur "Horst S." und Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden. Es ist in meinen Augen paradox, sich für Fairness und die Einhaltung von (Doping)Regeln einzusetzen, indem man sich gerade nicht an diese Regeln und Gesetze hält.
Viele Grüße,
Christian
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Der Presserat empfiehlt für die Namensnennung bei Kriminellen eine Abwägung von öffentlichem Interesse und individuellem Schutzinteresse.
http://www.presserat.info/inhalt/der...-ziffer-8.html
Für die Dopingtäter gelten hingegen die Forderungen der NADA, d.h. der Name des Dopers soll veröffentlicht werden. Das lässt sich auch nicht verhindern, da ja im nachhinein öffentliche Ranglisten, wo der Doper drin steht, korrigiert werden müssen. Insofern kann man auch ein öffentliches Interesse an der Namensnennung im Sinne des Presserates durchaus als gegeben ansehen, da ja öffentlich über die Rennen auch in der Presse / Internet etc. berichtet wurde. Ebenfalls lässt die ausgesprochene Sperre es logischerweise nicht zu, soll sie wirksam sein, dass der Name nicht bekannt gegeben wird.