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Alt 18.12.2013, 10:22   #34
reiller
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Registriert seit: 09.07.2012
Beiträge: 188
Pseudoephedrin

Hallo zusammen. Der Wirkstoff Pseuoephedrin, vorkommend z.B. in Aspirin Complex ist während des Wettkampfes bekanntlich verboten. Siehe Auszug NADA:

Der Wirkstoff Pseudoephedrin wurde zum 01.01.2010 wieder in die Verbotsliste aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2010 darf der Wirkstoff in einer Wettkampfkontrolle nur noch unterhalb eines Grenzwertes von 150 µg/ml im Urin (nicht-therapeutischer Gebrauch von Pseudoephedrin) nachgewiesen werden. Dies gilt für alle Pseudoephedrin-haltigen Präparate.

Habe nirgends eine Definition / Richtlinie gefunden, wie lange das vor dem Wettkampf abgesetzt werden muss. Dass ich einen Wettkampf nicht bestreite, wenn ich innerhalb einer Woche so krank war, dass ich das Medikament einnehme, versteht sich von selbst. Aber wie lange muss der Zeitraum bei üblicher Einnahmemenge sein?


Z.B. 3 Tage Aspirin Complex a 3 Beutel, 1 oder 2 Wochen später beim Crosslauf mitmachen?
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