Zitat:
Zitat von Hafu
Für Doping in minderschweren Fällen gibt es im übrigen keine zwei Jahre, also muss es hier schon um Hormondoping gehen.
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Nicht unbedingt. Falls unbeabsichtigt gedopt wurde, ist der "Grad des Verschuldens" ausschlaggebend. Ja nach dessen Bewertung liegt das Strafmaß zwischen einer Verwarnung und zwei Jahren. Hormone sind für das Strafmaß von 2 Jahren nicht erforderlich. Möglich wären auch Stimulanzien wie Ephedrin etc., also jede verbotene ("spezifische") Substanz oder Methode.
(NADA-Code §10.4,
PDF)
Grüße,
Arne