Zitat:
Zitat von Peter
Stimmt so nicht ganz. Als Veranstalter müssen wir seit letztem Jahr zusätzlich zu den 10 % 2 Euro pro Starter abführen. Darüber habe ich mich schon ein wenig aufgeregt und auf Dauer werden wir das auf die Teilnehmer umlegen müssen!
|
Ich habe nur Einblick in die Abgaben des HTV (nachzulesen auf dessen Homepage) und die gestalten sich so:
Veranstaltungsabgaben vom HTV an die DTU:
- 50% der HTV Einnahmen
- 4,00 EUR Tageslizenz
Veranstaltungsabgaben vom Veranstalter an den HTV:
- 10% der eingenommenen Startgelder laut Meldeliste
- Die Tageslizenz in Höhe von 12,50 EUR wird zwischen den Beteiligten DTU, HTV und Veranstalter folgendermaßen aufgeteilt:
- DTU 4,00 EUR
- HTV 4,00 EUR
- Veranstalter 4,50 EUR
Dann gibt es noch Bonussysteme für Neuveranstalter, Kleinstveranstalter sowie für langjährige Veranstalter (mehr als 6 Wiederholungen in Folge) werden ab der 7. Veranstaltung von den Fahrt- und Tagegeldkosten (nicht von der Verpflegung) der Kampfrichter befreit.
Das zeigt schon auf, dass es Sache des LV ist wie er mit seinen nicht-kommerziellen Veranstaltern umgeht und sie nach seinen Möglichkeiten auch in ihrem Bestreben eine Veranstaltung zu realisieren, unterstützt.