Hi Arne,
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Dabei ging es auch um die Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Großveranstalter. Und zwar nicht als Ergebnis irgendeiner Mauschelei, denn eine veranstalterfreundlichere Gebührenordnung war ja ein wichtiges, offen kommuniziertes Ziel für die Beteiligten.
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wunder Punkt! An diesen Verhandlungen hätte Björn Steinmetz nicht teilnehmen dürfen. Damit Du Heute was zum Nachdenken hast.
Hier die Grundlage. Unerheblich welches Ergebnis bei den Verhandlungen rausgekommen ist. Das ist nicht Mauschelei und auch nicht Geschmäckle, das ist ein Gesetzesverstoß. Nur weil kein Urteil dazu gefällt wurde bedeutet es nicht daß der Gesetzesverstoß nicht da war.