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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Specialized will einem kleinen Fahrradladen seinen Namen "Café Roubaix" verbieten
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Alt 08.12.2013, 16:00   #23
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
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Beiträge: 5.300
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Wenn jemand einen Markennamen schützen lässt, ist dieser nur für einen bestimmten Bereich geschützt, z.B. für bestimmte Produktgattungen. Ich kann zum Beispiel keine Autos unter dem Markennamen "Mercedes" verkaufen, sehr wohl aber Hosenknöpfe. Insofern wundert es mich, dass sich die Schutzrechte von Specialized für ein Fahrrad auch auf einen Fahrradladen erstrecken. Aber so scheint es zu sein, denn die Anwälte sind ja auch nicht doof.

PR-mäßig scheint sich die Aktion dennoch zum Desaster zu entwickeln.

Grüße,
Arne
Kurz zum besseren Verständnis: Soweit ich das richtig im Kopf habe, erfolgt die Klassifizierung in die Produktgattung zumindest in Europe/D anhand der sogenannten "Nizza-Klassifizierung", die derzeit 45 Klassen umfasst. Eine genaue Klassifizierung in z.B. PKW oder Fahrräder ist mit dieser Klassifizierung nicht möglich und auch nicht vorgesehen.

Bei dem von Lidl gepostet Link

Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Ist aber auch in der EU registriert:
http://esearch.oami.europa.eu/copla/...data/002931533
Sind z.B. die Klassen 9, 12 und 21 genannt. In obigem Link kann jeder selbst nachlesen, was diese Klassen noch beinhalten.

Zitat:
Zitat von FidoDido Beitrag anzeigen
Andererseits hat sich Apple in Deutschland ja auch runde Ecken patentieren lassen und so Samsung fast 6 Monate aus dem Tablet-Geschäft drängen können.. Hoch lebe das Patent- und Markenrecht

Wobei die Wurzel allen Übels wirklich die Ämter sind, die solche "wischi-waschi"-Patente und Markeneintragungen zulassen. Ohne sowas gäbe es diese Probleme ja gar nicht. Dass Unternehmen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Marktposition zu sichern, ist vielleicht gefühlt nicht immer fair, aber logisch und nachvollziehbar.
*Klugscheißmodus an*

Bitte nicht alles durcheinanderbringen: Die runden Ecken waren kein "Patent", ein solches gibt es nur auf technische Neuerungen. Dort gibt es auch ein umfangreiches Prüfungsverfahren, durch das nicht jede Patentanmeldung kommt. Auf die runden Ecken gab' es ein Designschutz, in Deutschland (noch) als Geschmacksmuster (wiederum nicht zum verwechseln mit dem Gebrauchsmuster, dem sog. kleinen Patent) bezeichnet. Es wurde also die Form bzw. das Design, nicht die technische Funktion geschützt.

*Klugscheißmodus-aus*

Davon unabhängig hab' ich mir aber auch schon die Frage gestellt, wie sowas anders aussehen soll...

Matthias
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