Wenn jemand einen Markennamen schützen lässt, ist dieser nur für einen bestimmten Bereich geschützt, z.B. für bestimmte Produktgattungen. Ich kann zum Beispiel keine Autos unter dem Markennamen "Mercedes" verkaufen, sehr wohl aber Hosenknöpfe. Insofern wundert es mich, dass sich die Schutzrechte von Specialized für ein Fahrrad auch auf einen Fahrradladen erstrecken. Aber so scheint es zu sein, denn die Anwälte sind ja auch nicht doof.
PR-mäßig scheint sich die Aktion dennoch zum Desaster zu entwickeln.
Grüße,
Arne
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