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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ab 1.1.14 in der Schweiz, Licht auch am Tag an.
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Alt 03.12.2013, 01:48   #20
Scotti
Szenekenner
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 849
Ich kannte die momentane gesetzliche Regelung in Deutschland gar nicht genau.
Vielleicht gehts einigen anderen ähnlich:


"In Deutschland und Frankreich gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. So wurde am 31. Oktober 2003 in § 49a Abs. 5 die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Tagfahrleuchten ergänzt. Eingeschaltete Nebelscheinwerfer sind dagegen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten. Motorräder müssen gemäß § 17 Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein.
Ab Februar 2011 müssen in der Europäischen Union alle neu typisierten PKW- und Transportermodelle (nicht alle Neuwagen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird) mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.[6][7] Eine Verwendungspflicht gibt es nicht."

Hervorhebung von mir.

Ich hätte bis gerade abgestritten, dass es eine Empfehlung gibt, am Tag mit Abblendlicht zu fahren.

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