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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ab 1.1.14 in der Schweiz, Licht auch am Tag an.
Thema
:
Ab 1.1.14 in der Schweiz, Licht auch am Tag an.
Einzelnen Beitrag anzeigen
03.12.2013, 01:48
#
20
Scotti
Szenekenner
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 849
Ich kannte die momentane gesetzliche Regelung in Deutschland gar nicht genau.
Vielleicht gehts einigen anderen ähnlich:
"In Deutschland und Frankreich gibt es für Autofahrer nur
die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren.
So wurde am 31. Oktober 2003 in § 49a Abs. 5 die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Tagfahrleuchten ergänzt. Eingeschaltete Nebelscheinwerfer sind dagegen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten.
Motorräder müssen
gemäß § 17 Abs. 2a, StVO
auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten
unterwegs sein.
Ab Februar 2011 müssen in der Europäischen Union alle neu typisierten PKW- und Transportermodelle (nicht alle Neuwagen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird) mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.
[6][7] Eine Verwendungspflicht gibt es nicht."
Hervorhebung von mir.
Ich hätte bis gerade abgestritten, dass es eine Empfehlung gibt, am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
.
Scotti
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