Zitat:
Zitat von sybenwurz
und: es ist im rechtlichen Sinn erstmal kein Diebstahl, wenn ich jemandem das Rad für ne Probefahrt überlasse ...
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Wenn derjenige die Absicht hat, es nicht wieder herauszugeben ist es Diebstahl - auch wenn ich es ihm freiwillig gegeben habe. Der Junge wird vielleicht schon einen Tick früher als der Verkäufer gewusst haben, dass es Diebstahl ist

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Wenn er es ihm nicht freiwillig gegeben hätte, wäre es eher Raub gewesen.