Zitat:
Zitat von kullerich
Der Hund lässt den Briefträger dann los, wenn er nicht mehr auf dem vom Hund zu schützenden Gelände rumläuft....
|
Das ändert aber nix daran, dass der Briefträger berechtigterweise auf's Grundstück geht so wie BS demokratisch gewählt wurde. Er ist eben kein Einbrecher. Der Hund hat nur ne eingeschränkte Wahrnehmungsmöglichkeit, weil er die rechtliche Situation natürlich nicht kennt und kennen kann.
Läßt das jetzt Rückschlüsse auf die Qualität der Wahrnehungsmöglichkeiten des Verbandstage in BW zu?
