Zitat:
Zitat von sybenwurz
Glaub ich kaum.
Hoffen würd ichs indessen, dann könnt ich mir von ner andern Baustelle mal n paar geschmeidige Tausender einsammeln lassen.
Bis dato kam der Gerichtsvollzieher aber stets mit leeren Händen zurück und liess mich die Rechnung für die Aktion abdrücken... 
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Doch, ist so. Für Besitzer von Dingen gilt die Vermutung, dass der Besitzer Eigentümer ist.
Problem: Der wahre Eigentümer kann das dann wieder klageweise herausverlangen. Allerdings muss er beweisen, dass er Eigentümer ist.