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Alt 15.11.2013, 00:37   #456
qbz
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Blinzeln

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
.....
Zweites Beispiel: Biestmilch oder andere Kolostrum-Produkte. Eine harmlose Nahrungsergänzung. Wird gekauft mit der Hoffnung auf Leistungsverbesserung im weitesten Sinne, gibt es in der Apotheke. Die Konsumenten würden auch hier zu den Dopern gezählt.
....
Kolostrum wird doch explizit in dieser Frage als Beispiel für legale Leistungssteigerung genannt:

The complete question for assessing the use of legal substances was: “Have you used legal or freely available substances with the purpose of enhancing your cognitive performance (e.g. ginkgo biloba)/to enhance your physical performance (e.g. creatine, colostrum) during the last 12 months?”

Irgendwie scheint die generelle Vorablehnung der Studie sehr selektiv beim Lesen zu wirken. ;-) .

Geändert von qbz (15.11.2013 um 00:45 Uhr).
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