Zitat:
Zitat von Klugschnacker
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Zweites Beispiel: Biestmilch oder andere Kolostrum-Produkte. Eine harmlose Nahrungsergänzung. Wird gekauft mit der Hoffnung auf Leistungsverbesserung im weitesten Sinne, gibt es in der Apotheke. Die Konsumenten würden auch hier zu den Dopern gezählt.
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Kolostrum wird doch explizit in dieser Frage als Beispiel für
legale Leistungssteigerung genannt:
The complete question for assessing the use of legal substances was: “Have you used legal or freely available substances with the purpose of enhancing your cognitive performance (e.g. ginkgo biloba)/to enhance your physical performance (e.g. creatine,
colostrum) during the last 12 months?”
Irgendwie scheint die generelle Vorablehnung der Studie sehr selektiv beim Lesen zu wirken. ;-) .