Zitat:
Zitat von Hafu
Da die DTU als Dachverband ja keine Startpassausgabe an außerordentliche Mitglieder vorsieht und die Satzung eines Landesverband ja nicht im Widerspruch zur Satzung/ Ordnung des übergeordneten Dachverbandes stehen darf, hätte der entsprechende Passus aber nie zur Abstimmung vorgelegt werden dürfen.
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wohl doch ... teamplay BWTV & DTU ?
Zitat:
Zitat von tandem65
Nicht nur im BWTV
Bis aufs Wort auch in der DTU Satzung.
§4.1.3 Außerordentliche Mitglieder können Vereine und Institutionen sein, die zwar nicht Sport im Sinne des § 2 der Satzung ausüben, sich jedoch zu den satzungsgemäßen Zwecken der DTU bekennen, und die der Gemeinnützigkeit entsprechend § 3 nicht zuwiderlaufen.
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