Zitat:
Zitat von matwot
Hm, ich sehe das als Widerspruch zur Satzung, wenn nicht die einzelnen Startpassinhaber, sondern nur deren Nicht-eV-Organisation außerordentliches Mitglied des BWTV ist.
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Ich bin kein Jurist, aber Mitglieder im Verband sind doch die Vereine, die für Ihre Mitglieder (= Athleten) Startpässe beantragen. Gleiches tun die außerordentlichen Mitglieder für Ihre Teammitglieder.