Zitat:
Zitat von FinP
... Er bezahlt eine Lizenzgebühr an McDonald's, die ihm dafür erlauben, mit dem großen gelben M zu werben. Vielleicht helfen sie ihm auch durch Strukturen etc.
Das Restaurant gehört aber BS.
Nun verkauft BS sein Restaurant an einen anderen Restaurant-Betreiber. Nennen wir den zufällig mal XBurger. Dafür kriegt er Geld und einen Job.
XBurger macht auch in Buletten, aber nicht mit dem Label von McDonald's sondern mit Burger King.
Es gibt jetzt also drei Möglichkeiten:
- Das Restaurant wirbt absofort auch mit Burger King
- Das Restaurant wirbt weiter mit Challenge, gehört aber einer Firma, die ansonsten Burger Kings betreibt
- Das Restaurant schließt eine zeitlang.
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Vierte Möglichkeit:
Der Restaurantbetreiber drückt die Lizenzgebühr an McDo ab, nimmt das große M aber ab und schraubt das XBurger-Schild dran. Denn McDo erlaubt die Nutzung des M, verpflichtet aber nicht dazu. Hat McDo ne Konkurrenzschutzklausel, so wäre dem Restaurantbetreiber das wohl verwehrt. Die Frage ist aber, ob so ne Klausel wirksam ist. Zumindest bei Konkurrenzschutzregelungen, die Personen betreffen, gibt es da Wirksamkeitsvoraussetzungen.