Zitat:
Zitat von Hafu
In Norddeutschland gibt es das wohl noch, reguläre Triathlons auf nicht voll gesperrter Radstrecke, in Bayern ist die Vollsperrung egal auf welcher Triathlon-Distanz seit mehreren Jahren in der Genehmigungspraxis absolute Grundbedingung aufgrund einer Verwaltungsvorschrift.
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Nur ein aus Interesse:
In Erlangen gab's mehrere Abschnitte, die nicht nur für den Gegenverkehr, sondern auch für Verkehr in Fahrtrichtung freigegeben waren. Wie ist das denn mit der Vorschrift vereinbar? Wird die nicht so eng ausgelegt oder gibt's Ausnahmeregelungen? Oder ist den Bayern egal was in Franken abläuft

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Matthias