Don Indi (ja der von den Selbstdarstellern von der Hardseemafia) schreibt auf seiner Homepage. "Ich fühlte mich wie ein Schalker, der plötzlich seine Augen aufmacht und mitten in der Dortmunder Südkurve steht." Das ist eine Sichtweise, die man haben kann.
Man kann das ganze auch ganz rational betriebswirtschaftlich und wettbewerbsrechtlich betrachten: § 1 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt:
"Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten."
Als Beschränkung des Wettbewerbs ist dabei jede Beeinträchtigung der Freiheit anzusehen, sich als Anbieter oder Nachfrager von Produkten oder Dienstleistungen selbstständig und unabhängig wettbewerblich zu betätigen.... Vereinbarungen und Beschlüsse, die gegen das Kartellverbot verstoßen, sind von Anfang an unwirksam. (Wikipedia)
Die Übernahme von Kraichgau schränkt den Wettbewerb in einer ziemlich deutlichen Art und Weise ein.
Ich habe mal auf Basis von Starterzahlen bzw. Finisher-Zahlen eine grobe Abschätzung der Marktverhältnisse in den südwestlichen Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz bei Mittel- und Langdistanzen gemacht.
Frankfurt, Wiesbaden und Kraichgau kommen zusammen auf 6500 Starter.
Heilbronn, Maxdorf (nur 2-jährlich), Weilburgman, Breisgau, Moret und Tri-Pfalz zusammen auf 2000 Starter.
Mit der Übernahme von Kraichgau, hat die WTC in diesem Markt einen erdrückenden Marktanteil. Berücksichtigt man die Umsatzanteile, ist man bei 90%. Das Wettbewerbsrecht geht ab 40% von einer Marktbeherrschung aus.
§ 35 GWB behandelt nur die Zusammenschlußkontrolle bei großen Unternehmen. Wie ist das bei kleinen Unternehmen und einem kleinen Markt? Hat jemand Praxisbeispiele?
|