Zitat:
Zitat von oko_wolf
Edith meint noch:
nach Wikipedia:
Im waffenrechtlichen Sinn ist die Armbrust im Gegensatz zum Bogen Schusswaffen gleichgestellt. Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedürfen jedoch keiner Erlaubnis.
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Ah, danke !
Fragt sich natürlich, was es "waffenrechtlich" nun für eine Bedeutung hat, daß sie Schußwaffen "gleichgestellt" sind ...
