Zitat:
Zitat von alessandro_gato
- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko
- Der Paketdienst hat den Schaden am Karton arglistig verschwiegen, somit ist es m.E. rechtlich ein verdeckter, arglistig verschwiegener Mangel
(§ 446 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 2 BGB, § 447 BGB)
|
Wassn ausgemachter Schmarrn!
Der Händler packt garantiert hundertmal so viele Rahmen/Räder in Kisten wie du auspackst.
Dem wirst du schwerlich nachweisen, dass er ausgerechnet deine Rodel zu nachlässig eingewickelt hat, nur weilst verpennt hast, die 'arglistig verschwiegene' Beschädigung bei der Annahme selbst zu sehn.
Ganz grosses Kino!
Hier hat mal ein Kanutourveranstalter nen netten Satz in sein Programm geschrieben:
"Wenn Sie jegliches Risiko ausschliessen wollen oder nur bei anderen die Schuld für alles, was in Ihrem Leben schiefläuft suchen, dann sollten Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen!"
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!