Zitat:
Zitat von Lui
Eheliche Kinder, die seit dem 01.01.1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile deutsch war.
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Na ja, eigentlich ist es so, dass die Kinder eines deutschen Elternteils mit der Zeugung Deutsche sind. Deswegen kann zB eine hier lebende, von einem Deutschen geschwängerte Nichtdeutsche nicht ausgewiesen werden, da man Deutsche nicht ausweisen kann.
Ansonsten:
Für mich gibts keine Ausländer. Für mich gibts nur Menschen.
Und: "Menschen mit Migrationshintergrund" sind meine Kinder auch. Aber ich stelle fest, dass die mit dem Heimatland ihrer Mutter und der dort herrschenden Kulter nullkommagarnichts anfangen können. Die fühlen sich als Deutsche und sind es juristisch auch, da sie natürlich einen deutschen Pass haben. Das einzige was die kulturell von meiner Frau mitgenommen haben ist, dass ihre zweite Muttersprache Spanisch ist.
Wenn man meine Kinder damit konfrontieren würde, dass sie "Migrationskinder" oder "Menschen mit Migrationshintergrund" wären, könnten die damit nichts anfangen. Ich weiß auch garnicht wer eigentlich so eine alberne Klassifizierung braucht.