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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Endura Alpen-Traum
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Alt 20.09.2013, 21:37   #332
Nordexpress
Szenekenner
 
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Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Chiemgau
Beiträge: 2.033
Zitat:
Zitat von DasOe Beitrag anzeigen
Solche Kommentare kannst Du Dir klemmen
Sind halt nicht alle solche tolle Typen wie Du.
Nö, klemm ich mir nicht, weil's meine Meinung ist, die ich frei äußern darf.


Zitat:
Zitat von DasOe Beitrag anzeigen
Du warst nicht vor Ort ...
Das ist natürlich richtig.

Zitat:
8. Radmarathonleitung, Jury, Protest, Strafen und andere Sanktionen
Grundsätzlich trifft die Organisation alle Entscheidungen, die den sportlichen Ablauf des
Radmarathons betreffen.
8.1 Protest
Im Rahmen des ENDURA Alpen-Traum kann es trotzdem zu vorsätzlichen und unbeabsichtigten
Regelverstößen durch Teilnehmer aber auch der Radmarathonleitung kommen. Kann die
Radmarathonleitung hier keine Entscheidung fällen, steht es jedem Teilnehmer frei, Protest gegen
angenommene Regelverstöße nur am Tag des Verstoßes einzulegen. Dafür ist eine Protestkaution
in Höhe von 100,00 Euro zu hinterlegen, die im Falle eines verlorenen Protestes beim Veranstalter
verbleibt.
8.2 Jury
Über den Protest entscheidet eine Jury, die der Veranstalter zusammenstellt. Jeder Teilnehmer
unterwirft sich im Rahmen des ENDURA Alpen-Traum ausdrücklich den durch diese Jury
getroffenen bindenden Entscheidungen und verzichtet auf weitergehende Geltendmachung
etwaiger Ansprüche.
8.3 Strafen und andere Sanktionen
Es ist unmöglich und auch nicht gewollt, alle denkbaren Verstöße aufzulisten. Daher werden hier
nur einige aufgezählt mit der ausdrücklichen Information, dass die Radmarathonleitung in
Absprache mit dem Veranstalter weitere, hier nicht aufgeführte Aktionen mit Strafen ahnden kann.
Eine Strafe ist in einem ersten Schritt immer eine Zeitstrafe, wenn aufgrund der besonderen
Schwere des Verstoßes nicht eine Disqualifikation/Ausschluss als Strafe verhängt werden muss.
Folgende Punkte werden mind. mit Zeitstrafen geahndet, u.a.:
- nichteinhalten der StVo
- Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten
- Wegwerfen von Müll oder anderen Dingen
- Abnehmen des Sturzhelmes
- Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern
- Schieben oder Ziehen durch Dritte
- Abkürzen
Folgender Punkt wird sofort mit Ausschluss geahndet, u.a.
- Vorsätzliche, andere gefährdende, unsportliche, anderen gegenüber negative
Verhaltensweise, gegen Gesetze und gegen das Reglement verstoßende und gefährliche
Fahrweise
8.4 Vorbehalt der Änderung der Strecke
Die Organisation behält sich vor, die Strecke – auch noch bis zeitlich kurz vor dem Start zu ändern.
Dabei kann es sein, dass die Distanz der Strecke länger oder kürzer wird.
Das ist natürlich ein starkes Stück, was die sich da erlauben. Du hast Recht. Der Veranstalter trifft Entscheidungen ohne basisdemokratische Beteiligung des Fahrerfelds und dann auch noch Zeitstrafen. Wirklich "ohnehin stark eingeschränkte Rechte"
Reich am besten Beschwerde beim Bundessportverfassungsgericht ein...

Im Ernst: hab solche Bedingungen für nen simplen Radmarathon noch nie gelesen und wüsste auch nicht warum.


So, habe fertig ;-) viel Vergnügen noch...




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"Ich weiß noch, wie der Jochen kurz vor Brest gekotzt hat"
"Wieso? Hatte er Magenprobleme?"
"Nein, ihm tat das Knie weh."
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