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Zitat von tandem65
So ist es. Leider mußt Du im Zweifelsfalle prozessieren um Deine Ansprüche durchzusetzen. 
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Würde vermuten, dass ein förmlich gehaltener Brief, Einschreiben mit Rückschein, auf Tims Anwaltspapier im Zweifelsfall im konkreten Fall genügt.
Bei dem Streitwert müsste der Unfallverursacher schon ziemlich dämlich sein, es danach noch auf eine Klage mit den dann zum Streitwert noch dazukommenden Nebenkosten ankommen zu lassen.