Zitat:
Zitat von hazelman
Wieso? Grundsätzlich zahlt die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit. Das ist ja ihr originärer Zweck! Also sollte sie auch dann zahlen, wenn er zu nah aufgefahren ist. Das ist ja am Ende die archetypische Auffahrsituation im (Atuto-)Straßenverkehr. Und da hab ich noch von keiner Versicherung gehört, die nicht gezahlt hätte, weil der Versicherte zu nah aufgefahren war...
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Ganz so sicher wäre ich mir da nicht. Die Versicherungen legen das ganz gerne als Training von Rennsituationen aus (den genauen Terminus habe ich vergessen). Das wird dann nicht gezahlt. Er sollte also nicht schreiben, dass er längere Zeit eng in Deinem Windschatten gefahren ist.
Nopogobiker