Zitat:
Zitat von hazelman
Wieso? Grundsätzlich zahlt die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit. Das ist ja ihr originärer Zweck! Also sollte sie auch dann zahlen, wenn er zu nah aufgefahren ist. Das ist ja am Ende die archetypische Auffahrsituation im (Atuto-)Straßenverkehr. Und da hab ich noch von keiner Versicherung gehört, die nicht gezahlt hätte, weil der Versicherte zu nah aufgefahren war...
|
Ja, stimmt.
Mal wieder: Erst denken, dann schreiben.
Derzeit macht mich das Fleischwurstrosa in einigen Teilen dieses Forums ganz beduselt, da kann man einfach nicht mehr denken....