Zitat:
Zitat von Thorsten
Vieles wird heute aber auch weichgespülter und der Gebrauch inflationärer.
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Unbestritten, aber wenn's im Arbeitsleben um ne Kündigung geht, dürfte die Erheblichkeitsschwelle überschritten sein. Der unbegründete Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens oder sonst ein Verhalten, das zum Vereinsaustritt führt, sind da nicht anders zu bewerten.
Klar, wenn man in nem Laufverein Triatraining machen will und der Verein partout nicht drauf eingeht oder ein Triaverein erst mal die Bestandsmitglieder trainingsmäßig "versorgt", bevor Neumitglieder aufgenommen werden, hat das nix mit Mobbing zu tun.