wir haben doch nen Anwalt hier irgendwo rumlaufen im Forum oder?!
Aber generell aus dem Stehgreif hast du einen Anspruch auf Gewährleistung sofern die Angaben die der Verkäufer (auch Privatverkauf) gemacht hat falsch sind! Kannst es sogar zurückgeben da die eigenschaften nicht dem entsprachen wie abgemacht.
Falls noch genauer drauf eingengangen werden soll kannst ja noch mal bescheid sagen. Da hilft bestimmt noch mehr weiter und so groß ist das BGB ja auch nicht
