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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte?
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Alt 17.08.2013, 17:13   #4
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.762
Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen
Was soll dein Chef denn da machen? Geht es um die Bewegung des Rades auf dem Firmengelände?
Mach doch einfach ne Akku-Leuchte an den Lenker und gut.

edit: 2sek. google ergab: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
Oje, da war ich wohl etwas müde heute morgen nach der Nachtschicht beim googlen. Danke für die Hilfe!

Verstehen muss man das aber nicht, meine Stirnleuchte ist drei mal sicherer als so eine Standardbeleuchtung. Viel heller und ich kann Kurven frühzeitig ausleuchten und nicht erst wenn ich den Lenker bewege.

Das Problem ist, dass ich keine Halterung für meine Lampe finde, die auf den Zeitfahrlenker passt, da dieser sehr breit ist.
Mirko ist offline   Mit Zitat antworten