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Alt 13.08.2013, 15:08   #122
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.307
Ich weiß, ich nehm's jetzt wieder übergenau, aber

Zitat:
Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme
Neopren ist ein mehrlagiges Material, hat also von Haus aus mehrere Lagen...

Zitat:
mit gleichmäßigen Armflächen
gleichmäßig ist ein schön schwammiger begriff. Wenn die Riffelung auf dem gesamten Arm ist, hab' ich auch eine gleichmäßige Armfläche.

Zitat:
ohne Überlappungen, Taschen o.ä. haben.
Ok, die Formulierung ist wenigstens halbwegs klar. Aber: Darf ich senkrecht abstehende "Bretter" einarbeiten? Die bilden weder eine Tasche oder eine Überlappung.

Zitat:
Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen.
Herlich unklar: Ist der Satz zu lesen:

Es darf beim Schwimmen keine Vergörßerung geben? Sprich, die Vergrößerung istn ur beim Armzug vorhanden, wie dies bei den Speedo-Anzügen der Fall ist? Damit könnte ich statt den Flaps von Speedo einfach starre Einrichtungen anbasteln. Wie groß dürfen die sein? Noch größer als beim hier schon gezeigten ZeroD?

Wie der Begriff Armfläche zu interpretieren ist, hab' ich ja schonmal gefragt: Oberfläche Querschnitsfläche längs oder quer zum Arm,...?

Zitat:
Die bisher gängigen Anzüge sind weiter erlaubt.
Auch ein schöner Satz: Was sind die gängigen Anzüge? Den Speedo gibt's auch schon seit 2012. Ist der jetzt auch schon gängig?

Sicher ist jedem klar, was gemeint ist, aber es sollte doch möglich sein, sowas halbwegs sicher und verständlich zu formulieren. Auch im Interesse der Athleten. Und wenn man es nicht 100%ig hinbekommt, muss man halt ein Prüfzeichen o.ä. einführen oder alle Anzüge müssen einzeln genehmigt werden.

Matthias
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