Zitat:
Zitat von Hafu
Lies erstmal die restlichen 14 Seiten dieses Thread. Die Regelung ist so wie sie anfangs komuniziert wurde, bereits vom Tisch. 
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Hi!
ich habe alle 14 Seiten gelesen bevor ich was geschrieben habe, ich beziehe mich ja auch auf den nachgereichten Link:
http://www.dtu-info.de/aktuelles/ite...enanzuege.html
Hier steht ganz eindeutig:
"Anbei daher eine Konkretisierung der neuen Regel, die aufgekommene Unsicherheiten beseitigen hilft. Grundsätzlich: Die bisher gängigen Anzüge sind weiter erlaubt.
Beschluss der Technischen Kommission der DTU
Neuentwicklungen im Bereich Kälteschutzanzüge
Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme mit gleichmäßigen Armflächen ohne Überlappungen, Taschen o.ä. haben.
Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen.
Damit fallen diese Ausführungen von Kälteschutzanzügen unter Artikel F.1.g) der DTU-Sportordnung (unerlaubte Hilfsmittel)."
Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen. ist also nach wie vor enthalten und so eine raue Oberfläche vergrößert nunmal die Armoberfläche, das ist eben Physik.
Zitat:
Zitat von Hafu
Es ist richtig Schlupflöcher im Reglement zu stopfen (betrifft insbesondere zwei hier bereits verlinkte Wetsuitmodelle, die gerade erst auf den Markt drängen, die aber noch praktisch keiner besitzt), aber es wäre falsch, wenn ein Verband per Reglementsänderungen aus fast neuen bisher legalen Neoprenanzügen ohne echte Notwendigkeit wertlosen Sondermüll machen würde.
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Wieso wäre das falsch? Sicherlich hätte die DTU da deutlich früher reagieren können (vor Jahren nämlich als das aufkam mit den rauen Oberflächen), es ist aber nunmal so, dass eine vergrößerte Oberfläche einen größeren Wasserwiederstand schafft und du dich im Wasser besser abdrücken kannst - auch wenn der Effekt nur minimal ist.
Außerdem wurde ja in der Vergangenheit niemand gewzungen sich so einen Neo zu kaufen
Viele Grüße,
der Brandi