Zitat:
Zitat von PippiLangstrumpf
Die Zuzahlung ist geregelt durch §32 SGB V, das wiederum auf §61 SGB V verweist und da ist von 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes (also der Anwendungen) die Rede.
Ich zahle die 10 Euro Rezeptgebühr und nur ca. 6% des ausgehängten Preises. Vermutlich bekommt die Praxis von der Krankenkasse weniger als sie von Leuten nimmt, die da mal so vorbei kommen und aus der eigenen Tasche zahlen.
Zusammengefaßt bezahl ich für 6 Anwendungen Krankengymnastik ca. 19 Euro Eigenanteil.
|
Danke sehr für die ausführliche Antwort
Na 20 euro geht ja noch
Und was genau macht man da? stelle mir das so vor, das man da mit dem Therapeuten sitzt und irgendwelche bewegungsübungen macht. Stimmt das so in etwa?
Ach ja, sollte ich bei der auswahl des Therapeuten auf etwas bestimmts achten?