Zitat:
Zitat von Lucie
Ach ja, hat wer eine Ahnung wie hoch die zuzahlung für den Physio ist?
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Die Zuzahlung ist geregelt durch
§32 SGB V, das wiederum auf
§61 SGB V verweist und da ist von 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes (also der Anwendungen) die Rede.
Ich zahle die 10 Euro Rezeptgebühr und nur ca. 6% des ausgehängten Preises. Vermutlich bekommt die Praxis von der Krankenkasse weniger als sie von Leuten nimmt, die da mal so vorbei kommen und aus der eigenen Tasche zahlen.
Zusammengefaßt bezahl ich für 6 Anwendungen Krankengymnastik ca. 19 Euro Eigenanteil.