03.08.2013, 13:09
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#19
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Szenekenner
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.857
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Zitat:
Zitat von Rhing
Hier muss, ja darf, keiner Lügen. Das Gesetz gibt die Möglichkeit, dass man weder sich selbst noch Verwandte (na, so ungefähr) belasten muss. Es lässt die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Das könnte der Halter des Kfz, der den Anhörungsbogen gekriegt hat, tun. Wenn er's tut, sollte er das konsequent tun, auch wenn die Polente bei ihm auf der Matte steht. Wie Hafu schon geschrieben hat, kann dann nicht jeder z.B. antworten, er hätte schon alles geschrieben, nämlich, dass er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Lügen ist übrigens nicht erlaubt. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dürften Mutter und Vater die Aussage verweigern, aber eben nicht jemand anders als Täter benennen. Das wäre dann ne strafbare falsche uneidliche Aussage und die "lohnt" sich nie (3 Mon - 5 Jahre Knast). Wie gesagt, Zeugnis verweigern geht aber. Macht der Vater z.B. der Polente gegenüber ne Aussage, kann der Polizist als Zeuge geladen werden, der dann die Aussage bekundet. Dann nutzt das Zeugnisverweigerungsrecht offensichtlich nix mehr, wenn das Gericht dem Polizisten glaubt.
Nachhilfe in Moral war m.E. nicht gefragt.
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Sowas ist der Grund für meine Aversion gegen Juristen.
Zahlen! Fertig.
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