Zitat:
Zitat von Triathletin007
Stimmt so nicht die Aussage!
Diese neoprenbeschichteten Anzüge darf man in NRW beim Wettkampf benutzen. Muss man aber nach dem Schwimmen komplett ausziehen.
Das gilt aber nur für Wettkämpfe die nicht in der Liga, irgend welche Meisterschaften stattfinden.
Sollte in der DTU Wettkampfordnung zu finden sein.
F.3.2 Schwimmanzug
Schwimmanzüge sind bei internationalen Wettkämpfen nach § 7.1.1 d) VAO, DM Elite / U23, Junioren, Jugend A und B, Qualifikationswettkämpfe für internationale Meisterschaften, Kaderbenennung, sowie für die Wettkämpfe der Deutschen Triathlon-Liga (1. und die 2. Bundesligen) verboten.
Bei allen anderen Wettkämpfen innerhalb der DTU gilt:
Tragen die Teilnehmer Schwimmanzüge sind diese nach dem Schwimmen ganz auszuziehen.
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Ja genau das hab ich gelesen und deswegen ist eben m.M. nach der Pointzero erlaubt in genau diesen Rennen ausserhalb der Liga und Meisterschaften. Aber es wird ja immerwieder geschrieben das es wohl nicht so ist, daher wäre eben mal eine konkrete Aussage gut
