Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich bezweifle diese Zahl. Die Leistungssteigerungen durch EPO sind sicher beträchtlich. Das ergibt sich aus Schilderungen von Spitzenprofis aus dem Radsport, unter anderem von solchem Kaliber, die bei Etappen hinauf nach L’Alpe d’Huez gewinnen konnten: Mit dem Aufkommen von EPO waren sie mit einem Schlag chancenlos, das komplette Peloton radelte an ihnen vorbei.
Dennoch: Dabei ist die Leistungsfähigkeit an der anaeroben Schwelle maßgeblich. Man kann Leistungsverbesserungen, die sich in diesem Intensitätsbereich ergeben, nicht 1:1 auf die Langdistanz hochrechnen, die vom Fettstoffwechsel dominiert wird. Zwar steigt mit verbesserter VO2max auch die Fähigkeit, bei hohen Intensitäten Fett zu verbrennen, und über die Verdauung Kohlenhydrate zuzuführen. Dennoch halte ich die 10% für zu hoch gegriffen. Gewiss, das ist Haarspalterei, aber es kann bei den Schlussfolgerungen eine Rolle spielen.
Die EPO-Ära haben wir möglicherweise hinter uns, zumindest in seinen stärksten Auswüchsen. Ich denke wir sind jetzt in der AICAR-Ära. Dieser Wirkstoff zaubert einen superschlanken, ausgezehrten Athleten mit großer Muskelkraft, der ohne weiteres die schweren Gänge der Zeitfahrer treten kann, obwohl er spindeldürr ist. Ferner werden die Zellkraftwerke (Mitochondrien) unterstützt, sodass wir auch beim energetisch kritischen Marathonlauf überragende Leistungen sehen werden oder bereits gesehen haben. Sicher wissen wir es aber erst, wenn wir positive Testergebnisse haben.
Ich frage mich, ob es möglich und moralisch vertretbar wäre, per Geldspende an die NADA die Proben eines bestimmten Athleten (oder mehrerer bestimmter Athleten) einfrieren zu lassen, um sie einer späteren Analyse zuzuführen. Wahrscheinlich nicht, oder?
Grüße,
Arne
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Du zeigst den Doping-Kreislauf anschaulich auf. Ist ein effizientes Mittel oder eine effiziente Methode nachweisbar, steht meist die nächste nicht nachweisbare Alternative zur Verfügung...
Dein Vorschlag der längerfristigen Probeneinlagerung wäre m.E. ein sehr guter Ansatz. Dies sollte es verbindlich in allen Sportarten geben. Wenn man es mit der Dopingbekämpfung ernst meint, ließe sich dies auch gesetzlich oder auf Verbandsebene verbindlich regeln. Dies vor allem auch deshalb, um zu verhindern, dass dann später nicht mehr genügend für eine B-Probe zur Verfügung steht.
Werden nur ausgewählte Einzelfälle langfristig aufbewahrt, könnte der Betroffene zwar versuchen hiergegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz einzuwenden. Aber ich denke auch ein selektives Vorgehen (z.B. aus Kostengründen) kann unangreifbar gestaltet werden, wenn man dies transparent gestaltet (z.B. nur die Sieger großer Sportevents o. bei neuen Weltrekorden).
Leider zeigt aber das Verhalten vieler Verbände, z.B. durch die Vernichtung älterer Proben, dass man gerade keine Aufklärung wünscht und aus wirtschaftlichen Gründen ein Interesse daran hat, möglichst keine Dopingfälle aufzudecken. Deshalb helfen hier meines Erachtens nur verbindliche Vorgaben seitens des Gesetzgebers.