Zitat:
Zitat von captain hook
Die 1. und 2. Liga haben ausdrücklich eine eigene, andere Ligarordnung und auch das spezielle Zweitstartrecht für die erste und zweite Liga wird mit einem speziellen Formular beantragt, welches sich ausdrücklich nur auf die erste und zweite Liga bezieht.
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In der für alle geltenden DTU-Sportordnung steht aber auch unter D3:
"Bei Ausübung des Zweitstartrechts ist der Athlet bei Ligawettkämpfen
nur für den Verein startberechtigt, für welchen er das Zweitstartrecht ausübt."
Keine Einschränkung auf Ligawettkämpfe in der 1./2. BuLi, das gilt für
alle Ligen. Und eure Ost-Verbände haben das in ihrer eigenen Ligaordnung nicht anderweitig ermöglicht, also bleibt es verboten.