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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Die Tücken des Zweitstartrechts
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.07.2013, 12:12   #22
captain hook
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Rhing Beitrag anzeigen
Ich versteh die Diskussion nicht. In § 5.2 Zweitstartrecht der Ligaordnung Ost steht in Ziffer (3) Sätze 2 und 3 doch ausdrücklich drin:
Das bestätigte Zweitstartrecht gilt nur für die Mannschaft des Vereins, wofür es beantragt wurde. Ein Startrecht in einer anderen Mannschaft auch des eigenen Vereins besteht nicht.

Daraus folgt doch klar, dass der Landesverband von der durch die DTU eingeräumten Möglichkeit, Starts für mehrere Vereine in Liegen zuzulassen, keinen Gebrauch gemacht hat. Im Gegenteil, dies ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Formulierungen der Satzungen/ Ordnungen sind im Triathlon nicht immer glücklich. Hier scheint mir das aber ziemlich klar zu sein. Wenn das in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde, dann waren diese Entscheidungen falsch. Aber gegen die ausdrückliche Formulierung ein "Gewohnheitsrecht" oder eine "betriebliche Übung" herzuleiten, geht m.E. nicht. Da bleibt im übrigen noch, dass es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt.
Die RegioLigaordnung regelt aber nur das, was in der RegioLiga abläuft. Und hier wurde kein Zweitstartrecht beantragt, was in irgendwelche Regelungskreise der Regioliga fällt. Die 1. und 2. Liga haben ausdrücklich eine eigene, andere Ligarordnung und auch das spezielle Zweitstartrecht für die erste und zweite Liga wird mit einem speziellen Formular beantragt, welches sich ausdrücklich nur auf die erste und zweite Liga bezieht.

Der Passus in der RegioLigaordnung ist meiner Auffassung nach so zu verstehen, dass man, wenn man ein Zweitstartrecht in der RegioLiga für einen anderen Verein beantragt für den eigenen in de Regioliga nicht mehr starten kann. Das ist hier aber nicht der Fall.
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