Zitat:
Zitat von Thorsten
DTU SpO G.2 a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad (ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.
|
Imho gilt für das Ding das Gleiche wie für den Helm: Es ist (modifizierte) vorgeschriebene Oberbekleidung und daher zulässig.