Zitat:
Zitat von hazelman
Vorbemerkung:
Das Staffelrennen in Roth findet außerhalb der Regelungshoheit der DTU oder sonst irgendeines Sportverbandes statt.
Infusionen darfst Du nach Dir verlinkten fundstelle bekommen, wenn "rechtmäßig im Zuge von [...] klinischen Untersuchungen verabreicht" werden. Bei Anordnung einer Infusion durch einen Arzt wg. Dehydrierung liegt das wohl vor. Alles was danach kommt (ab ins KKH & Mitteilung an die NADA ist kein Muss) sondern "soll".
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Wenn der Mann über eine Lizenz verfügt würde ich das klären lassen. entsprechend der ebenfalls anhängenden Liste wird bei "Infusion" aufgeführt dass man in einfachsten Fall ein Attest benötigt. Die Infusion wird ja wohl von einem Arzt gemacht worden sein und die Notfallsituation erscheint mir mehr als gegeben. Sollte also kein Problem sein im Zweifel alles bekommen zu können.
Dabei sehe ich es als unerheblich an, ob es ein Wettbewerb innerhalb irgendwelcher Regelungshoheiten liegt. Da wird nicht zwischen Wettkampf und nicht-Wettkampf unterschieden. Es wäre also das selbe wenn ihm das privat im Urlaub passieren würde ohne jeglichen WK- Zusammenhang.
Vielleicht kann Hafu dazu genaueres sagen?!