Zitat:
Zitat von captain hook
M2. Chemische und physische Manipulation
• M2.2 - Intravenöse Infusionen sind nach wie vor verboten und bedürfen im Vorfeld einer
TUE, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhauseinweisungen
oder klinischen Untersuchungen verabreicht. Der notfallmäßigen Gabe einer Infusion
sollte immer ein Besuch im Krankenhaus folgen und der Krankenhaus-Bericht
als Anzeige an die NADA gesendet werden.
Ich kenn mich zugegebenermaßen nicht besonders gut aus, aber für mich liest sich das so, als ob man da was machen sollte?!
Entsprechend dieser Information benötigt er, je nach "Kontrollklasse" mindestens ein Attest.
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/us...liste_2013.pdf
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Vorbemerkung war falsch!
Infusionen darfst Du nach Dir verlinkten fundstelle bekommen, wenn "rechtmäßig im Zuge von [...] klinischen Untersuchungen verabreicht" werden. Bei Anordnung einer Infusion durch einen Arzt wg. Dehydrierung liegt das wohl vor. Alles was danach kommt (ab ins KKH & Mitteilung an die NADA ist kein Muss) sondern "soll".