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Alt 17.07.2013, 12:17   #4118
Hafu
 
Beiträge: n/a
Ich glaube bisher wurde das hier noch nicht verlinkt: der Veranstalter des Wien-Marathons spricht sich -wie Dude- dafür aus, Doper auch nach abgesessener Strafe aus dem eigenen Rennen fern zu halten und praktiziert das, ohne Schwierigkeiten mit Gerichten hnsichtlich "Berufsverbot" seit 2010.
Könnten sich andere Veranstalter z.B. im Triathlon durchaus mal ein Beispiel nehmen und notfalls die AGB vm Vienna City Marathon abschreiben.
Zitat:
Zitat von Wolfgang Konrad
Als Veranstalter des Vienna City Marathon möchte ich mich zum Thema,“ Keine Doper in unseren Rennen“, zu Wort melden.
Dies ist eine Forderung die wir schon seit Jahren von anderen Veranstaltern einfordern und bei der eigenen Veranstaltung auch schon seit 2010 umsetzen. Mit viel Gegenargumenten wurden wir auf die Nichtumsetzbarkeit hingewiesen. Das blödeste Argument war immer, das käme einem Arbeitsverbot gleich. Wir als Veranstalter verbieten niemandem das Arbeiten, wir sagen nur, „nur nicht bei uns“. Leider fehlt auch unter Österreichs Sportveranstaltern der entsprechende Mut.
Wir haben unsere ABG`s entsprechend verändert.
Artikel 3 Abs 7:
Der Veranstalter behält sich vor, einem Teilnehmer jederzeit eine Disqualifikation auszusprechen und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch einen nationalen Sport-Verband bzw. der NADA unterliegt, oder bereits wegen eines Doping Vergehens gesperrt war, oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. Sollte sich ein Teilnehmer, der die Kriterien die zu einer Disqualifikation führen können erfüllen, sich trotzdem in welcher Form auch immer ( schriftlich, oder online ) zu einem der Bewerbe des VCM anmelden, entsteht kein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zudem erst dann zustande, wenn die Anmeldung auf ihre Richtigkeit der Daten und Übereinstimmung mit den AGBs des Vienna City Marathons geprüft wurde.
Sollte sich ein „Doper“ trotzdem versuchen z.B. online für einen der Bewerbe des VCM anzumelden erscheint nach Eingabe des Namens, sofort folgender Hinweis: Die Anmeldung des Teilnehmers entspricht nicht den Teilnahmebedingungen (AGB) des VCM. (Artikel 3 Abs.7)
Ein weiteres bearbeiten der Anmeldung ist nicht möglich. Dazu ist es aber notwendig einen jährlichen Abgleich der „Doper„ auf der dahinterliegenden Datenbank durchzuführen.
Der Vienna City Marathon schafft es dadurch seit Jahren ehemaligen Dopern keine Plattform zu bieten.
Einziger Nachteil, im Rahmen des Vienna City Marathon können zum Nachteil der sauberen Athleten, keine österreichischen Meisterschaften ausgetragen werden, denn dann müsste man ehemalige Doper starten lassen.