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Alt 04.07.2013, 09:27   #104
Michael Skjoldborg
Szenekenner
 
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Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Holstebro, Danmark
Beiträge: 2.455
Öööh, "Gewissheit"? Als erstes steht dort "Handlungsempfehlung". Das ist ja ein Scheunentor für unterschiedliche Behandlung gleicher Anzüge, abhängig davon, was der einzelne Kampfrichter meint.
Zum anderen ist der Geist der "Empfehlung" zwar verständlich, aber so lange es keine Listen gibt, die eindeutig regeln, welcher Anzug konkret zugelassen ist und welcher nicht, sind solche Empfehlungen ja eher "geschäftsschädigend" - werden die Neos zukünftig zertifiziert, so dass der Käufer sicher sein kann, was ihn beim Wettkampf erwartet?
Und bedeutet das z.B. etwas für Frankfurt? Gilt das nur in Deutschland?

Ich bin nicht gegen den dahinter liegenden Sinn der Regel, nur die Art und Weise wie das ausgedrückt wird, ist mild gesagt unglücklich gewählt.
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