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Alt 03.07.2013, 17:08   #23
kullerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.183
Zitat:
Zitat von matwot Beitrag anzeigen
Soweit schon klar.
Wer ist aber nun in diesem Sinne "Teilnehmer"? Jemand, der gemeldet hat, der gestartet ist oder der im Ziel angekommen ist?
Faktisch wird ja die Tageslizenz bei der Anmeldung und nicht wie in der Formulierung der Gebührenordnung "am Veranstaltungstag" vorgesehen entrichtet.
Es bleibt die schon oben gestellte Frage, wem bei einer Nicht-Teilnahme dieses Geld zusteht.
- Dem Teilnehmer, ggf. abzüglich Bearbeitungsentgelt für die Rückerstattung an den Ausrichter
- dem Verband, für den der Ausrichter das Geld treuhänderisch entgegen genommen hat
- dem Ausrichter
Die Antwort ist doch einfach - die Tageslizenz ist eine Gebühr für Versicherungsschutz, Regelüberwachung und Nutzung von Verbandsinfrastruktur für den Tag des Rennens. Keine Leistung, also abgemeldet, bedeutet keine Zahlungsverpflichtung.
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
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