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Alt 03.07.2013, 15:40   #20
matwot
Szenekenner
 
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Beiträge: 1.000
Zitat:
Zitat von TriMartin Beitrag anzeigen
Hier ein Zitat aus der NRWTV Gebührenordnung:
7.3. Die Tageslizenzgebühr ist für die jeweilige Veranstaltung am
Veranstaltungstag, durch jeden Teilnehmer ohne Startpass beim Ausrichter
zu entrichten.

Also kann das Problem eigentlich nicht entstehen. Ist aber doch eher eine nicht mehr praktizierte Regelung. Da müsste die Ordnung wohl überarbeitet werden.
Soweit schon klar.
Wer ist aber nun in diesem Sinne "Teilnehmer"? Jemand, der gemeldet hat, der gestartet ist oder der im Ziel angekommen ist?
Faktisch wird ja die Tageslizenz bei der Anmeldung und nicht wie in der Formulierung der Gebührenordnung "am Veranstaltungstag" vorgesehen entrichtet.
Es bleibt die schon oben gestellte Frage, wem bei einer Nicht-Teilnahme dieses Geld zusteht.
- Dem Teilnehmer, ggf. abzüglich Bearbeitungsentgelt für die Rückerstattung an den Ausrichter
- dem Verband, für den der Ausrichter das Geld treuhänderisch entgegen genommen hat
- dem Ausrichter
__________________
Und tschöh

Matwot

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