03.07.2013, 14:37
|
#28
|
Szenekenner
Registriert seit: 15.02.2011
Ort: FFM
Beiträge: 272
|
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Unsere frühere Hausratversicherung hatte generell nur 2 % der Versicherunssumme für Fahrräder, egal wo sie stehen.
Vor ca. 8 Jahren (als es mit der Rad-Inflation im Haus losging  ...) haben wir ein Tarif von der Allianz gefunden, der Fahrräder generell bis zur Höhe der gesamten Versicherungssumme abdeckt (war damals einmalig auf dem Markt). Meines Wissens zum Neuwert in allen Fällen.
|
OT:
das bezweifle ich, da ich meine Hausratsversicherung bereits vor >10 Jahren abgeschlossen habe. Schon damals gehörten Fahrräder im Wohnraum zum Inventar.
Anbei ein Auszug von HUK24
Fahrräder in der Hausratversicherung - Fahrraddiebstahl
Fahrräder zählen zum Hausrat und sind grundsätzlich gegen alle vereinbarten Gefahren in der Hausratversicherung - z.B. Brand oder Einbruchdiebstahl - versichert. Wird Ihr Fahrrad z.B. aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen, besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.
Befindet sich Ihr Fahrrad außerhalb eines verschlossenen Raumes und wird gestohlen, liegt ein sogenannter einfacher Diebstahl vor. Damit auch dann Versicherungsschutz besteht, empfehlen wir Ihnen den Zusatzbaustein "Fahrraddiebstahl" gegen Mehrbeitrag in Ihre Hausratversicherung aufzunehmen.
Versichert sind dann alle Fahrräder Ihres Haushalts zum Neuwert. Die Entschädigungsgrenze je Schadenfall können Sie zwischen 1 % bis 5 % der Hausrat-Versicherungssumme wählen.
Für fest mit dem Fahrrad verbundene Teile (z. B. Vorderrad, Sattel) besteht auch Versicherungsschutz, wenn diese allein entwendet werden. Lose Teile (z. B. Luftpumpe, Satteltaschen) sind hingegen nur versichert, wenn diese gemeinsam mit dem Fahrrad abhanden kommen.
Wenn Sie das Fahrrad abstellen, müssen Sie es grundsätzlich mit einem Schloss sichern. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, benötigen wir Unterlagen zu dem versicherten Rad, aus denen der Hersteller, die Marke und die Rahmennummer hervorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Versicherungsfall Unterlagen über das versicherte Rad vorzulegen oder zu beschaffen haben (Hersteller, Marke, Rahmennummer).
Die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz können bei älteren Tarifständen (vor VHB 2011) abweichen. Welcher Tarifstand Ihrem Vertrag zu Grunde liegt, können Sie Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" entnehmen. Dort erhalten Sie ebenfalls Informationen über den Versicherungsumfang.
Quelle: FAQs unter huk24
|
|
|