Zitat:
Zitat von holger
Vorsicht wenn es um die Mitversicherung von Fahrrädern im Rahmen der "normalen" Versicherungssummen-Berechnung geht.
Hausrats-Versicherungen haben - wie hier schon mal von anderer Seite angedeutet - bzgl. Fahrrädern "gern mal" abweichende Regelungen im Kleingedruckten. Höchstbeträge für Fahrräder von unter/bis € 1.500,-- kommen da leider immer noch in den Standardklauseln vor.
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Ich frag nochmal nach bzw. es wird hier in meinen Augen nicht korrekt getrennt.
Es gibt 2 Fälle:
1. Rad in Gebrauch (also z.b. vor der Kneipe oder am Bahnhof geklaut). Dann ist das Rad nur mit einem best. Wert versichert, entweder absolut oder als % der Versicherungssumme.
2. Rad in der Wohnung oder eigenen Keller (Einfamilienhaus z.b.). Das Rad ist bei Diebstahl komplett versichert, egal wie teuer es war, vorrausgesetzt die Versicherungssumme ist insgesamt (für den kompletten Hausrat, incl Räder) ausreichend.
Oder gibt es auch Versicherung die im Fall 2. auf z.b. 1500 € die Räder beschränken?