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Alt 02.07.2013, 11:26   #15
dude
Bunte-Tussi des Triathlon
 
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Sportrechtlich (Wettkampfsanktion) ist der Vorsatz gegeben, sobald das Mittel im Koerper nachgewiesen wird. Der Sportler hat dann die Aufgabe nachzuweisen, dass er nicht vorsaetzlich gehandelt hat.

Dabei stellen die Antidopingagenturen jedoch aus meiner Erfahrung weit strengere Anforderungen bei Profisportlern. EPO ist EPO, aber ein schwaecher wirkendes Mittel das zudem nachvollziehbar als Medikament gegen Beschwerden/Krankheit genommen wurde und zudem in geringsten Dosierungen auftaucht, wird entsprechend gewertet. Dieser Spielraum wird von den Experten in den Agenturen voll ausgenuetzt, so dass aus-Versehen-Doper nicht gesperrt werden. Beim Amateur ist das konsequent und richtig.

Meine Praxiserfahrung: 60 Tests (IC und OOC), 58 negativ, 2 EPO positiv.
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@ulif | GFNY
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