Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Er sagt, dass bei Ersttätern eine zweijährige Sperre das Höchstmaß dessen ist, was "noch innerhalb der grundgesetzlich-rechtsstaatlichen Grenzen liegt". Nachlesen kann man das zum Beispiel hier.
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Gilt trotzdem nicht fuer Amateure und Halbprofis.