Hi Arne,
danke für den Tipp mit der deutschen Versio des Wada-Codes.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Du wirst mir darin zustimmen, dass die Regel einer zweijährigen Sperre für Ersttäter gilt, und zwar ohne Wenn und Aber. Die Fußnote soll beim Verständnis dieser Regel helfen, ändert aber nichts an der Regel selbst.
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Ja die Regel gilt mit Ausnahmen:
Zitat:
Zitat von NADA-Code-2009
10.2K Sperre wegen des Vorhandenseins, des Gebrauchs oder des Versuchs
des Gebrauchs oder des Besitzes Verbotener Substanzen und
Verbotener Methoden
Für einen Verstoß gegen Artikel 2.1, Artikel 2.2 oder Artikel 2.6
wird die folgende Sperre verhängt, es sei denn, die Voraussetzungen
für die Aufhebung oder Herabsetzung der Sperre gemäß Artikel
10.4 und Artikel 10.5 oder die Voraussetzungen für die
Heraufsetzung der Sperre gemäß Artikel 10.6 sind erfüllt:
Erster Verstoß: Zwei (2) Jahre Sperre
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Zitat:
Zitat von NADA-Code-2009
10.6K Erschwerende Umstände, die zu einer Heraufsetzung der Sperre
führen können
Wenn die Anti-Doping-Organisation in einem Einzelfall, der einen
anderen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen als die der
Artikel 2.7 und Artikel 2.8 beinhaltet, den Nachweis führt, dass
erschwerende Umstände vorliegen, die die Verhängung einer
Sperre oberhalb der Standardsanktion rechtfertigen, wird die
ansonsten zu verhängende Sperre bis zu einem Höchstmaß von
vier (4) Jahren heraufgesetzt, es sei denn, der Athlet oder die
andere Person kann gegenüber dem Disziplinarorgan überzeugend
darlegen, dass er/sie nicht bewusst einen Verstoß gegen
Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat.
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Es ist also sogar auch der Nada möglich Ersttäter länger als 2 Jahre zu sperren.