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Alt 26.06.2013, 18:46   #3932
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Ich verstehe Dein Argument. In der Praxis könnte es jedoch im Allgemeinen anders laufen. Denn die Leute melden sich bei Dir online an, vermute ich? Dann besteht zwischen Dir und dem Teilnehmer ab dem Moment der Anmeldung (oder des Geldeingangs) ein Vertrag.

An diesen Vertrag bist Du gebunden. Der Athlet muss sich nicht reinklagen, sondern Du musst ihn rausklagen. Ob Du ihn wirklich auf Schadenersatz verklagen kannst, nachdem Du seine Anmeldung akzeptiert hast?

Ich bin jedoch bekanntermaßen kein Jurist und lasse mich gerne aufklären.

Grüße,
Arne
Würde sich doch sicher so ähnlich regeln lassen, wie das in vielen Online-Shops auch üblich ist. Da kommst erstmal eine Bestätigung des Bestelleingangs/Auftragseingangs mit dem Vermerk, dass der Vertrag erst zu Stande kommt, wenn zusätzlich eine Bestätigung (oder im Falle einiger Online-Shops die Ware) verschickt wird.

Matthias
Matthias75 ist offline